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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Allen Geschäften liegen die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gehen etwa vom Abnehmer übersandten anderslautenden Bedingungen vor.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Berechnung der Ware erfolgt zu unseren, am Liefertage gültigen Preisen. Erfahren die Preise zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung infolge Kostensteigerung eine Erhöhung, so gelten jeweils unsere am Lieferungstage gültigen Preise, die sich im Rahmen der jeweiligen Kostensteigerung orientieren. Wir verkaufen grundsätzlich nur an Wiederverkäufer, so dass die Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 ff. BGB keine Anwendung finden.

2. Vollmachtsbeschränkung

Unsere Abschlussvertreter sind nicht bevollmächtigt, durch mündliche Zusatzabreden von den nachfolgenden Bedingungen oder unseren Angeboten abzuweichen. Es bedarf insoweit der Schriftform. Nur mündliche Erklärungen unserer Abschlussvertreter sind für uns nicht rechtsverbindlich.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferanten zu bezahlen. Zahlt der Abnehmer nicht am Fälligkeitstage, so schuldet er außer dem Rechnungsbetrage Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz. Außerdem werden sofort unsere sämtlichen Forderungen gegen den Abnehmer, auch aus anderen Geschäften aus Rechtsgründen, in voller Höhe fällig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen.
Etwaige Reklamationen berühren die Fälligkeit des Kaufpreises nicht. Der Käufer hat wegen etwaiger Gegenansprüche gegenüber dem Kaufpreis weder ein Zurückbehaltungs- noch Aufrechnungsrecht, sofern es sich nicht um einen Anspruch aus grober Vertragsverletzung handelt. Aufrechnung ist dem Käufer insoweit gestattet, als wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben.

4. Lieferungsverhinderung

Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt, oder werden wir durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt an der Lieferung behindert oder nachweislich ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert, sind wir von der Lieferungspflicht befreit oder können die Lieferung bis nach Beseitigung der Behinderung verschieben. Im übrigen ist der Käufer, wenn wir eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschreiten, berechtigt, uns eine schriftliche Nachfrist von 14 Tagen zu setzen; nach deren Ablauf darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist jedoch nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt seines Zuganges die Ware bereits auf den Weg gebracht ist. Weitergehende Rechte können gegen uns aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist nicht hergeleitet werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie sämtlicher uns aus anderen Geschäften mit dem Käufer oder aus anderen Rechtsgründen gegen den Käufer zustehenden Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verkauft der Abnehmer die Ware vor vollständiger Zahlung weiter, so tritt er für diesen Fall schon hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis veräußert, so ist derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der unseren sämtlichen offenstehenden Forderungen gegen den Käufer entspricht.
Der Abnehmer verpflichtet sich, die Ware vor vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber, weder mit Rechten Dritter zu belasten noch einem anderen im Wege der Sicherungsübereignung zu übertragen. Der Abnehmer verpflichtet sich, uns sofort zu benachrichtigen, wenn Dritte die Ware pfänden oder sonstige Rechte an ihr geltend machen. Gegebenenfalls wird der Abnehmer uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Aufklärungen geben und seine Unterlagen zu getreuen Händen überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt in jedem Fall der Abnehmer. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren Abschläge bis zu 20% vom Rechnungswert vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Abnehmer für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig.

6. Gefahrtragung

Die Beförderung der Ware ab Lieferwerk bzw. ab Lager Rhade zum Bestimmungsort, erfolgt stets auf Gefahr des Käufers; dies gilt auch dann, wenn wir frachtfrei liefern.

7. Gewährleistung

Soweit nicht Beanstandungen dadurch ausgeschlossen sind, dass der Besteller die Ware vor dem Versand besichtigt hat, haften wir für Mängel der gelieferten Waren, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Erfüllungsort schriftlich zu erheben. Die beanstandete Ware ist innerhalb der gleichen Frist frachtfrei an uns einzusenden. Sie wird von uns zur Durchführung der Garantie-Arbeiten an den Vorlieferanten geschickt und nach Erledigung der Garantie-Arbeiten an den Absender zurückgesandt.
Nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht auf Minderung sind ausgeschlossen. Fracht, Verpackung, Wegezeit und Fahrtkosten eines Monteurs sowie zusätzliche Aufwendungen, welche die Nachbesserung beim Endkunden durch den gewerblichen Wiederverkäufer betreffen, gehen zu dessen Lasten. Der Ausgleich für diese nur gelegentlich durch Mängelrügen anfallenden Aufwendungen ist bereits in dem Preisnachlass enthalten und einkalkuliert, der dem gewerblichen Wiederverkäufer durch uns gewährt wird.
Für die von uns gelieferten Artikel leisten wir Gewähr, wie wir sie von unseren Vorlieferanten erhalten, und zwar für alle Schäden an Material oder Herstellungsfehlern.
Die Gewährfrist beträgt 24 Monate ab Werk, jedoch unter Voraussetzung einer einwandfreien Installation. Der Käufer ist zur Minderung nicht berechtigt. Ebenso steht ihm ein Anspruch auf Wandlung oder Schadensersatz wegen des Mangels nicht zu. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen an dem beanstandeten Artikel vorgenommen hat. Die nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr vom Tage des Eingangs der Ware am Erfüllungsort. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware.

8. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird für beide Vertragsparteien Bremervörde vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt oder die andere Vertragspartei ihren Sitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die vertraglichen Bestimmungen und die geschäftsbeziehung unterliegen sämtlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir behalten uns das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Im Fall der Änderung wird jeder Vertragspartner ausdrücklich auf die geänderten AGB hingewiesen. Die Änderung gilt vom Vertragspartner als genehmigt, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Zugang oder Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich wiederspricht.